Diese Seite in der DruckansichtSpeisekarten | Öffnungszeiten | Reservierung | Anfahrt | Kontakt | Links
Adresse | Impressum | AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

I. Vertragsabschluss:

  1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt werden.
  2. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt.
  3. Eine Unter- oder Weitervermittlung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung der Di Rienzo & Sir GbR.
  4. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Di Rienzo & Sir GbR können vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  5. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.

II. Veranstaltungen:

  1. Der Veranstalter hat der Di Rienzo & Sir GbR die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens 6 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
  2. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl werden bis maximal 4 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters.
  3. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Überschreitungen von mehr als 4 % müssen vorher mit der Di Rienzo & Sir GbR abgestimmt werden.
  4. Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/ oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In Sonderfällen kann darüber jedoch vorher eine Vereinbarung getroffen werden, die der Schriftform bedarf. In diesen Fällen wird eine Service- Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.
  5. Veranstalter und Besteller haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränken.
  6. Der Veranstalter ist verpflichtet, der Di Rienzo & Sir GbR unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/ oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der Di Rienzo & Sir GbR zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
  7. Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu politischen oder religiösen Veranstaltungen oder Verkaufsveranstaltungen, die einen Bezug zur Di Rienzo & Sir GbR aufweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung.

III. Zahlung, Rechnungen:

  1. Für die Reservierung kann von der Di Rienzo & Sir GbR bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
  2. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tage ab Rechnungszustellung ohne Abzug zahlbar.
  3. Ab der zweiten Mahnstufe nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von € 10.00 erhoben.
  4. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der Di Rienzo & Sir GbR, auch dann, wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/ oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden.
  5. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Di Rienzo & Sir GbR aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Kunden:

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag muß in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, so ist der Kunde, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet, der Di Rienzo & Sir GbR die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Di Rienzo & Sir GbR oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Di Rienzo & Sir GbR auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber der Di Rienzo & Sir GbR erklärt.
  3. Der Di Rienzo & Sir GbR steht es frei, den ihr entstandenen Schaden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.
  4. Bei Veranstaltungen ist die Di Rienzo & Sir GbR berechtigt, 40 % des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung bei Rücktritt bis 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung.
  5. Ersparte Aufwendungen der Di Rienzo & Sir GbR sind damit abgegolten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Di Rienzo & Sir GbR durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

V. Rücktritt durch die Di Rienzo & Sir GbR:

  1. Die Di Rienzo & Sir GbR ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:
    • angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten.
    • höhere Gewalt oder andere von der Di Rienzo & Sir GbR nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
    • ein Verstoß gegen Ziff. II.6 vorliegt. Die Di Rienzo & Sir GbR ist in diesem Fall auch berechnet, die Veranstaltung abzusagen. Ziff. V. dieser Bedingungen gilt entsprechend, weitere Schadensersatzansprüche der Di Rienzo & Sir GbR bleiben unberührt.
    • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Veranstalters oder Zwecks gebucht werden.
  2. Im Fall des berechtigten Rücktritts durch die Di Rienzo & Sir GbR steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

VI. Haftung:

  1. Die Di Rienzo & Sir GbR haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.
  2. Der Veranstalter/ Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
  3. Soweit die Di Rienzo & Sir GbR für den Kunden Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde stellt die Di Rienzo & Sir GbR von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.

VII. Schlussbestimmungen:

  1. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst dann wirksam, wenn sie von der Di Rienzo & Sir GbR schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
  2. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtes am Sitz der Di Rienzo & Sir GbR (Betriebsort) vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.